PE Kölner Westen
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Die Taufe ist das Eingangstor zum Christsein, sie ist das erste der Sakramente der Eingliederung in die Kirche, zu denen noch die Firmung und die Eucharistie gehören.
Die Taufe ist weit mehr als ein schönes Familienfest: In der Taufe gibt Gott dem Menschen die feste Zusage, ein Leben lang für ihn da zu sein! Durch die Taufe wird das Kind mit großer Freude in die Gemeinde aufgenommen. Taufe und Glaube gehören zusammen, und weil das Kind selbst seinen Glauben noch nicht aktiv bezeugen kann, ist es auf die Unterstützung durch die Familie und die Paten angewiesen.
Als Jesus getauft wurde, so lesen wir in der Bibel, sagte Gott ihm zu: "Du bist mein geliebter Sohn, an dir habe ich Gefallen gefunden." Diese Zusage gilt uns allen: "Du bist geliebte Tochter, geliebter Sohn." Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen oder selber um die Taufe bitten, dann unterstreichen Sie diese bedingungslose Zusage Gottes, auf ewig geliebtes Kind zu sein.
Ein Ort, an dem diese Liebe spürbar werden soll, ist die Kirche. Dazu sind wir als Christen herausgefordert, Orte und Begegnungen zu schaffen, an denen die Zuwendung Gottes zu jedem Menschen spürbar wird. So wird ein Täufling nicht nur für sich alleine getauft, sondern durch die Taufe Mitglied der Kirche, Teil einer Gemeinschaft von Getauften. Ganz konkret vor Ort wird das in der Pfarrgemeinde, in die der Täufling aufgenommen wird.
Die Anmeldung zur Taufe erfolgt in den Pfarrbüros, wo auch die benötigten Unterlagen (Familienstammbuch, Personalausweise, Nachweis über Kirchenzugehörigkeit der Paten) vorgelegt werden müssen. Der Säuglingstaufe geht immer ein Gespräch mit Eltern und evtl. Paten voraus, einer Erwachsenentaufe eine Zeit der Einführung in den Glauben.
In der Regel bestimmen die Eltern eines zu taufenden Kindes ein oder zwei Taufpaten. Diese sollen die Eltern dabei unterstützen, den Täufling im christlichen Glauben zu erziehen und in seinem Glauben zu stärken. Ein Taufpate muss getauft sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Er sollte mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn einer der Paten einer anderen Konfession angehört wird er als „Taufzeuge“ geführt. Der andere Taufpate muss in dem Fall katholisch sein.