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PE Kölner Westen

Firmung Firmung

Firmung

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!" - mit diesen Worten und verbunden mit der Salbung mit Chrisamöl auf der Stirn, spendet der Bischof (jungen) Menschen das Sakrament der Firmung.

Der Begriff „Firmung“ kommt aus dem Lateinischen und heißt „Bestätigung“ oder „Bekräftigung". Ursprünglich ein Teil der Tauffeier Erwachsener, wird sie heute in der römisch-katholischen Kirche zumeist im späten Jugendalter gefeiert. Sie kann jedoch ebenso (jungen) Erwachsenen gespendet werden. Bei der Firmung wird dem Firmkandidaten der Beistand des Heiligen Geistes zugesagt, der dabei helfen soll, das Leben aus dem Glauben und in der Verbindung mit der Kirche zu gestalten. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich als Christ in Kirche und Gesellschaft zu engagieren und in Wort und Tat vom christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

FAQ zur Firmvorbereitung

Gefirmt werden kann, wer bereits getauft ist und „unterrichtet und recht disponiert ist und die Taufversprechen zu erneuern vermag“ (Kirchenrecht: can. 889, § 2 CIC/1983). Der Firmung geht daher ein mehrmonatiger Vorbereitungsprozess in der Gemeinde/ im Seelsorgebereich voraus.

Weihbischof Steinhäuser spendet das Firmsakrament im Rahmen einer Eucharistiefeier. Zunächst legt der Bischof jedem Einzelnen die Hand auf den Kopf und zeichnet mit Chrisamöl ein Kreuz auf die Stirn. Dabei spricht er die Worte: "Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist!"

Die Handauflegung symbolisiert den Empfang des Heiligen Geistes und ist ein Zeichen der Segnung und der Beauftragung. Chrisam ist ein besonders duftendes Öl, das auch bei anderen kirchlichen Feiern zum Beispiel bei Taufen oder Weihen genutzt wird.

Der Firmpate bzw. die Firmpatin soll den Firmkandidaten/-in in seinem bzw. ihrem Lebens- und Glaubensweg begleiten und unterstützen. Daher müssen Firmpaten katholisch und selbst gefirmt sein (vgl. can. 874 CIC/1983). Bei der Firmfeier treten sie mit den Firmkandidaten vor den Bischof und legen zum Zeichen ihrer Unterstützung die rechte Hand auf die Schulter der Firmkandidaten. Eltern können das Patenamt beim eigenen Kind nicht übernehmen.

Ein Firmling darf sich seine Patin oder seinen Paten selbst aussuchen. Wichtig ist, dass sie oder er mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt ist. Der Firmpate bzw. die Firmpatin muss Mitglieder der katholischen Kirche sein.