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Katholische Kirche im Kölner Westen

Kirche St. Pankratius Kirche St. Pankratius

Wichtige Gremien – Kirchenvorstand

Die Kirchenvorstände verwalten die Einrichtungen und das Vermögen der jeweiligen Kirchengemeinden.

Sie

  • sind verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung der Haushaltspläne.
  • sind Dienstgeber für alle Angestellten.
  • vergeben und verwalten Erbbaurechte.
  • sorgen für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

Die Rechtsgrundlage für die Kirchenvorstände ist im Kirchenrecht ("Codex Juris Canonici") für die ganze katholische Kirche verankert. In unserem Bistum werden die Kirchenvorstände von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.

Die Kirchenvorstände sind die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Das heißt, wenn eine Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Er schafft somit die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Pfarrei.

Der Kirchenvorstand wird bei seiner Arbeit durch die Rendantur unterstützt, die für die Umsetzung insbesondere der personellen und finanziellen Beschlüsse zuständig ist.

Die Kirchenvorstände beraten in Sitzungen die anstehenden Themen und fassen anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung der Beschlüsse liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, der Verwaltungsleitung oder einem Vorstandsmitglied.

Die Kirchenvorstände können Sachausschüsse bilden. Diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch Beschlussvorschläge für die Kirchenvorstandsitzungen als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in den Sitzungen möglich.

Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf. 

Kirchenvorstand St. Franziskus

Kirchenvorstand St. Nikolaus und St. Bruno

Kirchenvorstand St. Pankratius

Kirchenvorstand St. Stephan